Die österreichische Post wurde aufgrund von rechtswidrigem Handeln mit personenbezogenen Daten zu einer Verwaltungsstrafe von ca. 18 Millionen Euro verurteilt. Die Info über die von der Datenschutzbehörde verhängte Strafe, wurde letzte Woche eigens veröffentlicht und in den Geschäftszahlen bekannt gegeben. Der Datenschutzbehörde zufolge wurden der Post gleich mehrere Rechtsverletzungen angekreidet, bei denen es jeweils um Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ging.
Bei 2,2 Millionen betroffenen Bürgern wurde sogar eine geschätzte "Affinität" zu bestimmten politischen Parteien festgehalten und verkauft.
Für das Vorgehen bei den Ermittlungen bzw. beim Aufdecken der Tat, haben die Datenschützer den Big Brother Award verliehen bekommen. Diese hatten eine Prüfung eingeleitet und der Post vorgeschrieben, die Datenverarbeitung mit sofortiger Wirkung zu unterlassen sowie eine Löschung der Daten verannlasst.
Berichten des ORF zufolge, ist sich die Datenschutzbehörde nach einer mündlichen Anhörung sicher, dass die Post durch die Verarbeitung der Daten über politische Affinitäten gegen die DSGVO verstoßen hat. Auch die Weiterverarbeitung von Daten zur Paketfrequenz und zur Häufigkeit von Umzügen sei rechtswidrig gewesen.
Die Post erwiderte stattdessen, dass die Strafe inhaltlich falsch und völlig überzogen sei.
Bei der Strafe handelt es sich im Gesamten nicht um eine rechtskräftige Entscheidung, weshalb der Versanddienstleister die entsprechenden Rechtsmittel dagegen einsetzten wird.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenhandel-18-Millionen-Euro-Strafe-fuer-oesterreichische-Post-4571606.html
Teste tricoma unverbindlich für 30 Tage.