Kunden dürfen sich demnächst beim Onlinebanking und bei der Kartenzahlung auf neue Regeln im Zahlungsverkehr gefasst machen.
Am 14. September 2019 tritt die neue Zahlungsdienstrichtlinie namens PSD2 in Kraft, die es dem Kunden ermöglicht zu entscheiden was der Drittdienstleister für Kontodaten abrufen darf. Ebenfalls unterliegt der Drittdienstleister der Bankaufsicht.
Stärkere Kundenauthentifizierung:
Bankkunden müssen sich in Zukunft mit einer sogennanten 2 Faktor Authentifizierung anmelden, dass bedeutet das diese drei Faktoren zur normalen Anmeldung hinzukommen.
- den Faktor „Sein“ (biometrische Merkmale wie zum Beispiel der Fingerabdruck),
- den Faktor „Wissen“ (zum Beispiel eine PIN),
- den Faktor „Besitz“ (zum Beispiel ein Smartphone).
Künftiges Login beim Onlinebanking:
Für Persönliche Daten wird in Zukunft auch die Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig sein.
Kartenzahlung:
An der Kasse im Einkaufsladen wird sich nicht ändern, im Internet hingegen wird man eine 2 Faktor Authentifizierung brauchen, wenn man mit Karte zahlen möchte.
Kann man den Änderungen in den Bedingungen widersprechen?
Ja die Änderungen können bis zum 14.September 2019 widersprochen werden. Allerdings sind die Banken verprflichtet die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, wenn der Kunde nämlich nicht zu stimmt müsste er auf viele Dienstleistungen der Bank verzichten.
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