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🔐Sicheres Bezahlen im Internet – Fristen werden verlagert

🔐Sicheres Bezahlen im Internet – Fristen werden verlagert

Schon bald wird es neue Regeln im Bereich des sicheren Bezahlens online geben, aktuell kann aber hier noch eine Schonfrist für die Onlinehändler erreicht werden, bevor PSD2 auch bei ihnen umgesetzt werden muss.

tricoma Aktuell 29.08.2019
Jonas Henfling

2 Stufen Authentifizierung wird aufgeschoben

 Nach den aktuellen Berichten kann die eigentliche Richtlinie nicht vollständig am 14. September in Kraft treten. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass sich die Entwicklung und Prognosen der letzten Wochen bestätigt haben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat nun beschlossen, dass es im E-Commerce eine weitere Schonfrist geben wird.

Im Bereich des Onlinebankings hingegen, wird die Frist eingehalten. Kreditkartenzahlung müssen zunächst aber nicht unter der starken Kundenauthentifizierung vorgenommen werden. Noch immer soll es ausreichend sein, wenn die Kreditkartennummer und die passende Prüfziffer angegeben wird.

 Zusätzliche TAN wird nötig

Auch wenn es nur aufgeschoben ist, so ist es unvermeidbar, dass auch im nächsten Schritt die Verifikation erschwert wird. Zu diesem Zweck erhalten die Kunden eine zusätzliche Prüfziffer auf ihr Mobiltelefon und können so erst unter der Eingabe des Codes Ihren Kauf abschließen.

Zahlungsempfänger als Problem

Auch wenn die meisten Institute sich bereits auf diesen Bereich eingestellt haben, so ist dem Ministerium aufgefallen, dass die, die die Zahlungen erhalten werden, nicht gut ausgestattet sind, um dieses Verfahren zu betreiben.

Deutschland hat sich herbei erst sehr spät für eine Fristverlängerung entschieden, denn auch Frankreich und Italien haben die Fristen bereits auf teilweise mehr als 18 Monate verlängert.

Unterschiedliche Zahlungen in der EU

Da sich die Frist nicht in allen Staaten der EU einhalten lässt, wird dies in dieser Zeit unweigerlich zu Überschneidungen, aber auch merklichen Unterschieden für die Verbraucher führen. In diesem Zusammenhang sind durch das Ministerium alle Händler und Unternehmen angehalten, dass die Umstellung möglichst schnell erfolgen sollte, damit diese Hürde nicht zu einem größeren Problem würde und der Markt sich einheitlich in Europa darauf einstellen kann.

{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zahlungsdienstrichtlinie-PSD2-Uebergangsfrist-im-E-Commerce-gewaehrt-4501600.html

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