Seit dem 1.12.2018 ist die neue Verordnung zum Geoblocking in Kraft getreten. Das bedeutet für alle europäischen Händler, dass sie Verbrauchern innerhalb der EU nicht nur Zugang zum Shop ermöglichen müssen, sondern sie auch hier die Produkte erwerben können. Dabei gibt es 5 Punkte, die für alle Händler verbindlich sind und denen Beachtung geschenkt werden sollte.
Verbraucher dürfen nicht mehr wegen ihres Wohnlandes oder ihrer Herkunft von einem Onlineshop ausgeschlossen werden. Die Ablehnung eines Kaufs ist damit für Onlinehändler nur noch aus Gründen der finanziellen Lage oder anderen technischen Problemen möglich.
Viele Onlinehändler schenken dieser Verordnung aber noch nicht die ausreichende Beachtung. Dabei handelt es sich nur um fünf Veränderungen, die gemacht werden müssen, damit die Verordnung ausreichend beachtet wird und eine gesetzeskonforme Umsetzung im Shop ermöglicht wird.
Der Zugriff auf Webseiten
Hier steht das nationale Recht eines Landes nach wie vor an erster Stelle. Zunächst müssen alle Onlinehändler ermöglichen, dass Kunden aus ganz Europa auf die Seite zugreifen können. Wenn es sich aber um nationales Recht handelt, dass untersagt, dass bestimmte Produkte online verkauft werden dürfen, dann stehen diese Bestimmungen über der Verordnung. Dabei ist es nicht ausreichend den Verkauf nur zu blockieren, sondern der Kunde muss auch mit einer ausreichenden Begründung darauf hingewiesen werden.
Weiterleitung
Die automatische Weiterleitung an einen ähnlichen Shop oder länderspezifische Seite kann nicht mehr ohne die Einwilligung des Kunden durchgeführt werden. Diese Bestimmung muss nicht nur dem Kunden erklärt werden, sondern er hat auch die Möglichkeit die Weiterleitung gesondert zu akzeptieren. Verfügt er über ein Kundenkonto darf diese Einwilligung gespeichert werden und erleichtert die zukünftigen Webseitenbesuche.
Bestellformulare
Diese müssen nun auf den gesamten europäischen Bereich zugeschnitten sein. Dabei kommt es in den Ländern in Europa zu verschiedenen Konstellationen der Adressangabe, die nun automatisch von der Webseite akzeptiert werden müssen. Kunden dürfen nicht mehr an der Bestellung gehindert werden, weil hier Land nicht auswählbar ist. Somit wird die Bestellung einfacher und kann von allen problemlos durchgeführt werden.
Preise
Alle Preise sind bindend in einem Onlineshop. Bisher war es möglich, dass die Auswahl des Herkunftslandes zu einer Anpassung des Preises geführt hat. Diese ist nun untersagt. Jeder Onlineshop verfügt über eine feste Preissetzung, die an allen Ländern der EU gültig sein muss. Lediglich Abweichungen innerhalb der Versandkosten sind zulässig, da diese vom Versanddienstleister abhängig gemacht werden. Dabei muss die Preisgestaltung hier transparent sein und dem Kunden Wahlmöglichkeiten bieten.
Zahlungsmittel
Sobald in einem Onlineshop Zahlungsmittel, wie Kreditkarte akzeptiert werden, bedeutet dies automatisch, dass alle Formen der Kreditkarte aus allen Ländern akzeptiert werden müssen. Hierbei darf keine Unterscheidung der Länder mehr vorgenommen werden. Die Zahlung eines Kunden kann dann nur mit fehlgeschlagenen Versuchen aus der Vergangenheit gerechtfertigt werden, die ausschließlich den Kunden betreffen. Allerdings darf die Anwendung nicht für alle pauschalisiert werden.
Mit diesen 5 Punkten kann das Geoblocking-Gesetz leichter in einem Onlineshop umgesetzt werden und die Verbraucher können problemlos von ihrem Recht Gebrauch machen.
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