Seit dem 03.12 diesen Jahres dürfen Online-Händler keine Unterschiede mehr zwischen Ihren Bezahlmethoden machen. Es ist verboten, einen Kunden aufgrund des Standortes des Zahlungskontos, des Aufstellungsortes des Zahlungsinstrumentes oder der Niederlassung des Zahlungsdienstleisters, zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Dies ist auf die Geoblocking-Verordnung zurückzuführen. Doch wie wirkt sich diese auf Nachnahme, Klarna und Co. aus?
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