Zurzeit kommt es öfter zur Sperrung von Verkäuferkonten durch Amazon aufgrund von manipulierten Rezensionen.
Auch Verkäufer, bei denen dies nicht der Fall ist, können davon betroffen sein. Bei dieser Sperrung hat der Verkäufer keinen Zugriff auf sein Konto, die Angebote werden gelöscht und das Guthaben wird eingefroren.
Dagegen klagte ein Verkäufer dessen Konto ohne Angabe von Gründen gesperrt wurde. Mit Erfolg, denn das Landgericht Hildesheim verfügte, dass Amazon das Konto entsperrt. Grund dafür ist diese Klausel aus den AGB's von Amazon:
„Wir können diesen Vertrag oder ein Programm jederzeit durch Benachrichtigung an Sie mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen (auch ohne Grund).”
Damit stellt Amazon sich frei den Vetrag mit Verkäufern jederzeit zu kündigen ohne Kündigungsfristen einzuhalten oder Angaben zu Gründen machen zu müssen.
Das Gericht stellte fest, dass dies ein Verstoß gegen §307 BGB ist. Das würde dazu führen, dass der Vertragspartner benachteiligt wird. Außerdem wird gesagt, dass diese Klausel unzulässig sei und Amazon damit kein Recht hat die Verträge aufgrund dieses Vertragsbestandteils zu kündigen.
Des weiteren kann auch Guthaben nicht einbehalten werden, da Besitz nicht einfach entzogen werden kann ohne das ein Gericht diesem zugestimmt hat. Amazon kann das Urteil zwar noch anfechten, doch ist dieses Urteil ein Schritt in die richtige Richtung die AGB's von Amazon durchschaubarer zu machen und anderen Betroffenen einen Ansatz zu geben, wie bei solchen unzulässigen Sperrungen verfahren werden kann.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/131293-amazons-agb-klausel-sperrung-verkaeuferkonten-rechtswidrig
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