Wenn zwei Konkurrenten nicht über die selbe ASIN Listen sondern den Artikel doppelt anlegen droht eine Abmahnung.
Stellt man ein Produkt auf Amazon ein, so wird dieses über die ASIN automatisch einem bereits vorhandenen Produkt zugeordnet. So hängen sich Händler an bestehende Angebote ran.
Amazon bezweckt hiermit die Plattform übersichtlich zu halten und bietet den Kunden eine Preisvergleichsmöglichkeit. Hier kommt es jedoch auf Seiten der Händler immer wieder zu Problemen. Gerade wenn ein Händler die Artikelbeschreibung abändert.
Um dies zu vermeiden hat ein großer Amazon Händler sich für seine rund 10000 Artikel eigene EAN-Codes besorgt. Hierdurch wollte er vermeiden, dass seine Angebot nur angehängt werden.
Leider wurden Suchanfragen hierdurch negativ beeinflusst. Kunden gingen teilweise davon aus, dass er der einzige Anbieter dieses Produkts sei. Nicht nur verstößt dies gegen die Amazon Grundsätze, sondern es liegt auch ein abmähnfähiger Rechtsverstoß vor. Denn Dubletten können Käufer in die Irre führen. Das Oberlandesgericht Hamm beschloss deswegen, dass durch diese Manipulation der Kunde von möglicherweiße günstigeren Angeboten abgehalten werde.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/29045-amazon-doppeltes-anlegen-artikeln.html
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