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BGH-Urteil zum Werbeerfolg

BGH-Urteil zum Werbeerfolg

Mit einem erfolgreichen E-Commerce steht auch immer die entsprechende Werbung im Kontext. Nur wenige Unternehmen schaffen es sich an die Spitze zu katapultieren nur durch ihren guten Ruf. In den meisten Foren wird empfohlen, dass die Werbung durch eine erfahrene Agentur übernommen werden sollte, da sie die besten Strategien für eine erfolgreiche Werbung kennen.

tricoma Aktuell 21.04.2018
Jonas Henfling
Dabei ist aber auch zu beachten, dass diese Werbung nur durch die Agentur ausgeführt wird. Erfolgreich bedeutet in diesem Falle also nicht, dass die Werbung auch beim Kunden den gewünschten Erfolg bringt.

Entsprechend eines BGH-Urteils vom 22.03.2018 ist ein ähnlicher Fall nun verhandelt wurden. Ein Unternehmen hatte Klage eingereicht, weil eine Agentur für sie die Werbung übernommen hatte. Leider hatte die fristgerechte Werbung keinerlei Auswirkungen auf den Verkauf und das Unternehmen konnte auch keine steigenden Erfolge verzeichnen. Folglich sahen sie die Schuld bei der Werbeagentur.

In der Verhandlung wurde nun ein Urteil gefällt:

Wer eine Werbeagentur beauftragt, sollte sich dessen bewusst sein, dass diese Agentur lediglich die Pflicht erfüllen sollte, dass die Werbung in einer korrekten Werbeanzeige mit der ansprechenden Gestaltung zum vereinbarten Zeitpunkt geschalten wird. Die Werbeagentur veröffentlicht dabei eine Anzeige, die mit dem Unternehmen zusammen oder nach dessen Vorstellungen erstellt wurde. Diese muss im vereinbarten Zeitraum auf den entsprechenden Plattformen sichtbar sein.

Ob die Werbung allerdings den Kunden begeistern und zum Kauf animieren kann, liegt dabei nicht in der Hand der Werbeagentur und sie kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

Dieses Urteil ist für alle Unternehmen im Online-Bereich richtungsweisend für das weitere Vorgehen und die Anpassung der Marketingstrategie.
{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/31489-werbevertraege-internet-auftraggeber-risiko-werbeerfolg.html

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