DSGVO - Emailadressen an Versanddienstleister weitergeben
Mit dem Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung der EU ergeben sich neue Pflichten hinsichtlich der Weitergabe der Emailadressen der Kunden an die Versanddienstleister.
tricoma Aktuell29.06.2018
Armin Lux
Laut der neuen DSGVO benötigen Sie die Einwilligung des Kunden, damit dessen Emailadresse an den entsprechenden Versanddienstleister weitergeleitet werden darf. Liegt diese nicht vor, sollten Sie die Einstellungen Ihrer Versandschnittstelle in tricoma überprüfen. In folgenden Versand-Apps befindet sich im Reiter -Einstellungen- der Bereich -Allgemeine Einstellungen- die Einstellmöglichkeit -Emailadresse des Kunden übermitteln-:
Ist der Haken für die Option nicht aktiviert, werden auch keine Emailadressen übertragen. Sollte die entsprechende Option in Ihrer App nicht vorhanden sein, buchen Sie bitte ein Update der betroffenen App über Ihren Supportbereich unter support.tricoma.de
Bei folgenden Apps muss keine Anpassung der Einstellung vorgenommen werden, da diese keine Mailadressen übertragen: