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Ebay verklagt Amazon

Ebay verklagt Amazon

Der Konkurenzkampf im Online-Handel ist aktuell größer wie nie zu vor und wird zukünftig auch noch stetig wachsen, dessen bin ich mir sicher. Allerdings ist der Handel allgemein schon immer ein vom Wettbewerb getriebenes globales Phänomen, was in erster Linie ja nichts schlechtes ist. Für den Wettbewerb an sich, gibt es natürlich Regeln, an die sich Händler halten müssen und meist läuft ein Ausfechten der Machtverhältnisse relativ human ab und befindet sich im Bereich der Legalität. Anders in einem aktuellen Fall. Der Internetkonzern eBay verklagt nach neuesten Meldungen den Handelsgiganten Amazon und erhebt schwere Vorwürfe. Das Unternehmen von Jeff Bezos soll angeblich mit verbotenen Mitteln Verkäufer des Konkurrenten abjagen.

tricoma Aktuell 24.10.2018
Simon Socha
Dem kalifornischem Gericht in Santa Clara liegt eine Klageschrift vor, welche vom Onlinehandelskonzern eBay eingereicht wurde. Laut dem Dokument soll der Mitbewerber Amazon das E-Mail-System von eBay ausgenutzt haben, um so mittels getarnter Nachrichten, sehr umsatzstarke Verkäufer/Händler für Ihre eigene Plattform zu gewinnen. Des weiteren geht daraus hervor, dass diese "Lock-Mails" schon seit mehreren Jahren in großem Stil versendet wurden. Bereits seit 2015 haben demnach dutzende Amazon-Vertreter eBay-Konten eröffnet und versucht über das Mailsystem für Mitglieder hunderte von Top-Verkäufern auf den eigenen Marktplatz zu locken und Ihre Produkte dort anzubieten.

Laut eBay handelt es sich hier um eine breit angelegte Aktion und der "Missbrauch" sei systematisch koordiniert worden, mit dem einzigen Ziel dem Mitbewerber zu schaden. Der Klageschrift nach, wurden die Firmennamen der Fakeprofile bewusst so gewählt und verändert, sodass die Schlagwortsuche und Suchfilter Schwierigkeiten dabei hatte die Profile zu finden. Demnach wurden Satzzeichen, Punkte oder Bindestriche (AMZ, A.M.Z.N. oder a-m-a-z-o-n) gesetzt um Spuren zu verwischen.  Die Abwerbeversuche über das interne E-Mail-System wurden laut Ebay nicht nur von Amazon-Mitarbeitern in den USA, sondern auch in Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien sowie Australien und Singapur unternommen. Zu den Vorwürfen gab Amazon keine Stellungnahme. Der Internethandelsplatze eBay fordert nun eine richterliche Unterlassungsverfügung sowie Schadenersatz und Geldstrafen. 

Das US-Finanzblatt "Wall Street Journal" hatte bereits Anfang des Monats über den Fall berichtet und unter Berufung auf eingeweihte Kreise geschrieben, dass Ebay Amazon eine Unterlassungsaufforderung geschickt habe. Damals hatte eine Sprecherin von Amazon der Zeitung noch gesagt, man werde die Anschuldigungen untersuchen.




Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.chip.de/news/Ebay-verklagt-Amazon-Dubiose-Aktion-sorgt-fuer-Wirbel_150885555.html 

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