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Geoblockingverordnung birgt zahlreiche Sanktionen

Geoblockingverordnung birgt zahlreiche Sanktionen

Mit dem Inkrafttreten der Geoblockingverordnung am 3.12.2018 stehen nicht nur zahlreiche Änderungen an, sondern auch die Sanktionen, die auf Händler zukommen, werden umfangreich ausfallen. Dazu ist nicht nur die Mitarbeit alles Mitgliedsländer gefragt, sondern auch innerhalb dieser Anpassung kann es länderspezifisch zu Unterscheidungen kommen, wie es auch bei der Umsetzung des Datenschutzgesetzes vorgekommen ist.

tricoma Aktuell 27.09.2018
Jonas Henfling

Alle Mitgliedsstaaten sind zunächst verpflichtet sich die entsprechenden Sanktionen anhand ihrer geltenden Rechtslage zu erarbeiten. Die Umsetzungen muss dabei durch die einzelnen Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. Die Sanktionen sollen hierbei abschreckend wirken. Für diesen Fall muss in jedem Mitgliedsstaat eine zuständige Stelle eingeführt werden, die mit der Durchsetzung der geltenden Verordnung betraut wird.

 

In Deutschland ergibt sich in diesem Zusammenhang eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Sollte es hier zu Verstößen kommen, werden diese als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Überwacht werden die Vorgänge durch die Bundesnetzagentur, die in diesem Zusammenhang Geldstrafen von bis zu 300.000€ verhängen darf.

 

Kunden können sich auch im Rahmen dieser Änderungen weiter an Trusted Sops halten. Die Vergabe des Gütesiegels durch dieses Unternehmen kann auch nach der Umsetzung des neuen Geoblockinggesetzes als gültig angesehen werden. Durch die strenge Überwachung der Shops gewährleistet das Unternehmen das Funktionieren aller gesetzlichen Vorschriften. Auch der Käuferschutz kann in diesem Zusammenhang weiter bestehen bleiben. Somit sind Kunden auch hier bei einer Nichtlieferung vor dem Ausfall geschützt.

 

Durch die Überwachung von Trusted Shops bleibt die rechtliche Basis erhalten und vor allem Kunden werden nicht mehr in ihren Rechten beschnitten. So ist sichergestellt, dass eine länderübergreifende Nutzung anvisiert und möglich gemacht werden kann.

Das Projekt erhält durch die neuen gesetzlichen Anpassungen einen zusätzlichen Förderbetrag aus dem Strukturfond der EU und erleichtert somit auch der Bundesnetzagentur die Überwachung und Umsetzungen der neuen Regelungen.

{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://www.inar.de/die-geoblocking-verordnung-kommt-was-shopbetreiber-nun-beachten-muessen/

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