Seit dem 25.Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten und hat für viel Furore im Bereich des E-Commerce gesorgt. Regelmäßig werden Unternehmen abgemahnt, weil sie gegen genanntes Gesetz verstoßen haben. So hat es nun auch einen Händler erwischt, der eine satte Strafe von 12.500 € zahlen soll.
Grund hierfür ist ein fehlendes SSL-Zertifikat auf der Website des Unternehmens. Durch dieses Zertifikat, werden personenbezogene Daten, wie zum Beispiel beim ausfüllen eines Kontaktformulares während des Bestellprozesses im Shop, verschlüsselt vom PC des Users an einen Server übermittelt. Im beschriebenen Fall, war dies so nicht der Fall, weshalb ein Schreiben des gefürchteten Abmahnanwalts vorliegt.
Der Abmahner begründet sein Vorgehen mit einem "personal distress", also einer persönlichen Notlage und verlangt deshalb Schmerzensgeld.
Es obliegt nun der juristischen Prüfung, ob die geforderte Summe in höhe von 12.500 € rechtens ist. Der Händlerbund rät den Unternehmen, die noch keine SSL-Verschlüsselung nutzen, dennoch dringenst nachzuholen.
Welche Wichtigkeit ein SSL-Zertifikat für Sie hat, wird in folgendem Tutorial beschrieben:
http://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=986
Wie Sie für Ihre Website oder Ihr tricoma-System die Verschlüsselung aktivieren, wird Ihnen in folgendem Tutorial erklärt:
http://tricoma.de/modul.php?modul=tricoma&modulkat=tutlink&ID=1295
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auf folgenden Seiten:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/31921-abmahnmonitor-ido-verband-sandhage-dsgvo.html ; https://t3n.de/news/dsgvo-abmahnung-ssl-fehlt-1091180/
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