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Lieferangabe « Bald verfügbar » wird zukünftig problematisch

Lieferangabe « Bald verfügbar » wird zukünftig problematisch

Aktuell ist noch kein Problem, wenn ein Händler sich dazu entscheidet eine Ware anzubieten, die noch nicht am Markt ist. Durch den Vermerk « Bald verfügbar » informiert er den Kunden darüber, dass diese Ware aktuell zwar erwerbbar ist, aber die Lieferfrist noch in einem zukünftigen Datum liegt. In diesem Zusammenhang wurden aber nun durch Kunden bereits mehrere Klagen erhoben, denn diese Lieferfrist so vage zu bezeichnen entspricht nicht den Grundsätzen des E-Commerce. Alle Onlinehändler sind verpflichtet einen konkreten Tag anzugeben an dem ein Artikel verfügbar ist bzw. die Lieferung begonnen werden kann.

tricoma Aktuell 16.08.2018
Jonas Henfling

Was kann ein Händler also tun ?

 

Für einige Händler und Waren wird es kompliziert diese Angabe präzise zu formulieren. Daher sollte er einige Dinge beachten, wenn er den Artikel bereits ins Sortiment aufnimmt. Dabei ist es wichtig, dass der Termin nicht zu weit in der Zukunft liegt, da es die Kunden verschrecken könnte. Auf der anderen Seite ist auch ein knapp kalkulierter Liefertermin nur dann angezeigt, wenn diese Frist auch wirklich gehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass eine Lieferfrist, die nicht eingehalten werden kann, für die Kunden kompliziert werden kann. Diese verfallen dann in Unzufriedenheit und können auch Schadenersatzansprüche gegen den Händler geltend machen.

 

Aktuell gibt es die Möglichkeit, dass der Händler angeben kann, wann der Artikel voraussichtlich verfügbar ist. Dabei sit es wichtig, dass der Kunde nochmals darauf hingewiesen wird, dass er den Artikel aktuell bestellen kann, er aber noch über den genauen Launch informiert wird. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer preislichen Anpassung kommen. Ebenso kann eine Ware reserviert werden. So sind noch keine Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden eingegangen und ein Launchtermin kann ggf. verschoben werden.

 

Grundsätzlich obliegt den Kunden im Rahmen des tatsächlichen Kaufs ohnehin das Widerrufsrecht von dem er Gebrauch machen könnte, wenn er eine Reservierung nicht mehr wahrnehmen möchte.

 

Mit der richtigen Formulierung können Onlinehändler auch weiterhin vor Verkaufsstart Waren anbieten und sind rechtlich abgesichert.

{__SPRACHE|nachrichtenquelletext:||:Quelle}: https://t3n.de/news/lieferfrist-online-shopping-bald-verfuegbar-commerce-1094825/

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