Ein anständiges Produktbild kann in manchen Fällen durchaus dazu führen, dass sich ein Käufer, bei exakt dem selben Produkt, eher für den Händler mit dem anschaulicherem Bild entscheidet. Sie zählen also durchaus zu den kaufentscheidenden Aspekten im E-Commerce und derne Wirkung darf nicht unterschätzt werden.
Gerdade deshalb, kahm es in der Vergangenheit immer wieder, Stück für Stück, zu Änderungen der Standards, an die sich die Händler, die Ihre Waren über den rießigen Online-Marktplatz verkaufen, natürlich halten müssen, um keine Abmahnung zu kassieren. Amazon hat diese Vorgaben nun im Bezug auf die Bilderrichtlinien für die Bereiche Beauty und Premium Beauty erneut überarbeitet.
Von den Änderungen ausderdem betroffen ist die Kategorie Drogerie sowie elektronische Geräte aus dem Bereich Körperpflege. Die neuen, aktualisierten Bildstandards sollen laut einer Meldung bereits ab Oktober gelten. Das Portal Onetoone berichtet, dass es in dieser Meldung um eine „Richtliniendurchsetzung bei verbotenen Hauptbildern" geht, welche folgende Punkte beinhalten soll:
Hält sich ein Verkäufer nicht an diese Regeln, besteht die Gefahr, dass seine Angebote ausgeblendet werden. Einzelheiten zu den Bilderrichtlinien auf dem Amazon-Marktplatz finden Sie auf der Website von Sellercentral.
Wir selber erstellen unsere Produktbilder mit dem Produktgotografiesystem von MODE360. Natürlich bieten wir auch die dazu passende Schnittstelle zur Erweiterung Ihres tricoma Systems an!
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie auf der folgenden Seite:
https://www.onlinehaendler-news.de/handel/allgemein/32345-amazon-striktere-bildrichtlinien-bereichen-beauty-koerperpflege.html
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