Bis zum heutigen Tag war es noch nicht klar, wann sich die neuen Bestimmungen für das Geoblocking auch gesetzlich verankern werden, aber nun ist klar, dass ab 3.12.2018 zahlreiche Veränderung auf die Shopbetreiber zukommen werden.
Im Geoblocking ist normalerweise festgehalten, dass Nutzer einer Seite innerhalb ihres Aufenthaltsortes nicht uneingeschränkt auf Seiten im Ausland zugreifen können. Somit sind Bestellungen, aber auch mitunter die Anmeldung und die Bezahlung einer Ware nicht möglich, weil ausländische Zahlungsmethoden nicht akzeptiert werden.
Zukünftig soll sich dies in einem Gesetz ändern. Denn haben Shop bis heute mehrere Seiten in unterschiedlichen Ländern betrieben, die dann automatisch zu einer Weiterleitung des Kunden führten, so ist dies ab dem Stichtag nicht mehr erlaubt. Somit sind alle Kunden, Privatpersonen und Unternehmen in der Funktion als Besteller, geschützt vor dem Geoblocking.
Diese Regelung gilt aber nur dann für Unternehmen, wenn diese Waren bestellen und sie nicht weiter verwerten. Daher ist noch nicht genau geregelt, inwiefern eine wirtschaftliche Regulierung für Firmen und Unternehmen sich zukünftig auswirken wird.
Das bedeutet zukünftig, dass ein Geoblocking nur noch dann erfolgen kann, wenn ein Kunde ausdrücklich einer Weiterleitung auf den inländischen Shop zustimmt. Dies muss dann über ein Pop-Up Fenster geregelt werden. Dafür ist es den Shops auch erlaubt, die einmalige Verwendung der Einstellung und somit die Zustimmung des Kunden über das Nutzerkonto zu speichern. Somit erfolgt einer automatische Weiterleitung im Rahmen des Kundenkontos. Diese Option muss aber durch den Kunden jederzeit widerrufbar bleiben.
Eine weitere Ausnahme bildet sich, wenn die Weiterleitung aus rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte. In diesem Fall handelt es sich um nationale oder unionsrechtliche Gesetzmäßigkeiten, die durch einen Anbieter erfüllt werden müssen. Sollte dieser Sachverhalt vorliegen, dann ist es notwendig, dass eine umfangreiche Aufklärung des Kunden vorliegt.
Zukünftig sollen sich die AGB für Kunden, die im Ausland bestellen, nicht mehr von den geltenden AGB der Kunden, die aus dem Inland heraus bestellen unterscheiden. Somit unterliegen alle Regelungen dem geltenden Gesetz des Landes in dem sich der Shop befindet.
In diesem Zusammenhang darf der ausländische Nutzer auch nicht durch extra gestaltete Preise am Kauf gehindert werden. Dies hängt mit der Ausprägung der einheitlichen AGB´s zusammen.
Unterschiedliche Zahlungsbedingungen seitens des Anbieters innerhalb der EU sind untersagt. Somit können alle gängigen Methoden zur Zahlung, die in der EU angewendet werden, zu einem erfolgreichen Kauf führen. Dieses gilt allerdings nur für elektronische Zahlungsmethoden. In diesem Zusammenhang ist es Händlern auch erlaubt Vorkasse zu verlangen, wenn die Überprüfung der Kreditwürdigkeit zu umständlich werden würde.
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