Bislang stellten sich viele Verwender immer wieder die Frage, ob das Programmatic Advertising noch mit der DSGVO vereinbar sei. Dabei ist nun belegt, dass die neuen Vorschriften darauf keine Auswirkung haben. Hier wird erklärt, warum keine weiteren Einschränkungen durch die neue Datenschutzverordnung vorliegen.
Alle Richtlinien verweisen auch auf die ePrivacy, die im Rahmen der DSGVO geachtet werden muss. Dabei muss jeder Nutzer bei der Anwendung seines Gerätes zustimmen. Diese Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn das Endgerät gewechselt wird. Die DSGVO sieht hierbei nur vor, dass die Erklärung, die durch den Nutzer abgegeben wird, keine Missverständnisse entstehen lassen darf.
Alle Onlinedaten, die für die Identifikation genutzt werden, sind auch personenbezogenen Daten, die wie schon zuvor, einem besonderen Datenschutzrecht unterlagen. Neu ist hierbei nur, dass der Endverbraucher selbst entscheiden kann, welchen Rechteumfang er zulassen möchte. Die meisten Nutzer erklären sich der Einfachheit halber mit allen Richtlinien einverstanden und sind damit auch rechtlich abgesichert, sollten ihre Daten fälschlich verwendet werden.
Dabei haben bereits viele Firmen ein Format, dass ihnen als ultimative Lösung dient. Alle Vorlagen für die Einwilligung werden direkt an den Endverbraucher weitergegeben und können so direkt zu einer Zustimmung führen.
Die DSGVO steht dabei nicht als störender Faktor, sondern eher als Unterstützung für die Einhaltung der gesetzlichen Gegebenheiten. Dabei dient die gesetzliche Überwachung nur der Transparenz für den Endverbraucher. Problematisch für das Programmatic Advertising kann die DSGVO erst dann werden, wenn die Bestimmungen nicht mehr eingehalten werden oder aber viele Endverbraucher von ihren Rechten Gebrauch machen möchten und dabei Einspruch gegen die Datenerhebung einlegen. Aber diese Gefahr ist bei einer rechtlich guten Transparenz zumeist nicht gegeben.
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