Im Rahmen der Anpassung der DSGVO ist es ab dem 25.05.2018 auch Onlinehändlern nicht mehr erlaubt Kundendaten an Versandunternehmen weiterzugeben.
In der Regel wurden die Mailadressen der Kunden bisher immer an die Versanddienstleister weitergegeben, dass eine Sendung verfolgt werden kann. Dazu war keine Zustimmung des Kunden notwendig. Ab dem 25.05. diesen Jahres muss die Zustimmung nun erfolgen.
Viele Unternehmen haben nun Bedenken, dass die Kunden, die immer zuverlässig die Versanddetails über das Versandunternehmen erhalten haben, kein Verständnis für die zukünftige Situation aufbringen werden.
Dabei haben auch viele Händler das Ausmaß der Regelung noch nicht erfasst. Wenn keine Änderungen am Online-Shop vorgenommen werden, dann kann die automatische Weitergabe mit Abmahnung bestraft werden. Alternativ muss die Versandkommunikation zu Ungunsten des Kunden eingestellt werden.
Demzufolge ist es laut der neuen Regelung nun dem Onlinehändler selbst auferlegt, die notwendigen Versandinformationen an seinen Kunden zu kommunizieren, wenn er die Zufriedenheit des Kunden aufrechterhalten will.
Um den Vorgang zu vereinfachen, ist es möglich einen zusätzlichen Opt-in in den Bestellvorgang zu integrieren, die die Weitergabe der Adresse bestätigt und durch den Kunden gesteuert werden kann. Allerdings kommen diese Veränderung bei Kunden in der Regel selten positiv an. Sobald ein zusätzliches Fenster betätigt werden muss, stellt dies einen Anlass dar die Bestellung abzubrechen.
Können beide Formen nicht vom Onlinehändler ausgeführt werden, dann besteht die Variante, dass der Händler ein White-Label beauftragen kann. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, dass für verschiedene Auftraggeber tätig sein wird. Sie können den Kontakt zum Kunden aufnehmen und ihn über seine Bestellung auf dem Laufenden halten. Rechtlich werden so die Interessen des Kunden gewahrt. Das White-Label stellt sich immer unter die Weisung des jeweiligen Auftraggebers und kann somit nicht eigenständig die Daten verwenden. Wer den Auftrag bearbeitet, ist so für den Kunden nicht ersichtlich, da er im Namen des Onlinehandels tätig ist.
Somit kann eine erfolgreiche Kommunikation und das Vertrauen des Kunden zum Onlinehandel aufrechterhalten werden.
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