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Nutzungsrechte für Apps aus der SDK

Die Entwicklung eines SDK benötigt entsprechend viele Ressourcen. Diese SDK Sammlung ist dafür gedacht, dass Unternehmen sich eigene Apps entwickeln können oder offizielle Development Partner neue Apps für den tricoma store bauen.

Nachfolgend werden nur die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Es gilt der aktuellste SDK Nutzungsvertrag.

Die SDK ist nicht dafür gedacht, dass Agenturen neue Apps anhand der SDK entwickeln und außerhalb des tricoma stores an Dritte verkaufen. Hier ist zur Nutzung ein vorheriger Lizenzvertrag mit der tricoma AG nötig.
  • Eigene Apps im eigenen Unternehmen entwickeln
  • Neue Apps entwickeln, die später im tricoma store als offizielle App angeboten werden.
    Voraussetzung: tricoma Servicepartner + Development Partner
  • Neue Apps entwickeln, welche später an Dritte außerhalb des tricoma stores weiter gegeben werden.
    Apps welche anhand der SDK entwickelt wurde und Quellcodeteile von dieser enthalten, würden in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung bedeuten.
    Hierzu ist ein eigener Lizenzvertrag mit entsprechenden Gebühren mit der tricoma AG abzuschließen. Nehmen Sie hier Kontakt mit dem Vertrieb auf.
  • Nutzung des Quellcodes in der tricoma Version 4 oder geringer
Sie können Ihre expliziten Nutzungsrechte in Ihrer Stagingumgebung in der App SDK Master einsehen.
Nutzungsrechte für Apps aus der SDK
Nutzungsrechte für Apps aus der SDK
Weitere Nutzungsrechte und Vorgaben sind im SDK Nutzungsvertrag geregelt. Dieser ist unter https://www.tricoma.de/AGB/ zu finden.

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tricoma AG

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